HALLO 2020 – WILLKOMMEN MEISTERPFLICHT!

Mit dem Start des Jahres 2020 beginnt nicht nur ein neues Jahrzehnt, sondern es treten auch viele neue Gesetze und Regelungen in Kraft. So hat die Große Koalition beschlossen, dass zur Qualitätssicherung in Handwerksbetrieben in 12 Berufen, wie z. B. für Schilder- und Lichtreklamehersteller, ab dem 01. Januar 2020 die Meisterpflicht wieder eingeführt wird. Was unter der Meisterpflicht zu verstehen ist und was sie für Sie als Kunden bedeutet, erfahren Sie in diesem Beitrag.

WAS BEDEUTET DIE MEISTERPFLICHT FÜR SIE ALS KUNDEN?

Als zertifizierter Meisterbetrieb können wir Ihnen durch gut qualifizierte Facharbeiter die beste Qualität unserer Produkte garantieren. Bei uns erhalten Sie von der Beratung über Planung und Montage bis hin zur Wartung ein Rundum-Sorglos-Paket. Wir sind also jederzeit für Sie da. Darüber hinaus legen wir besonders viel Wert darauf, dass jegliche Art von Werbung professionell und mit höchster Qualität für Sie als Kunden angefertigt wird.

WAS IST DIE MEISTERPFLICHT?

Der „Meister“ ist in handwerklichen, künstlerischen, technisch-gewerblichen und weiteren Berufen ein höherer Berufsabschluss. Er gehört zu der dreistufigen Berufsausbildung: Lehrling, Geselle und Meister. Der Meisterbrief ermöglicht dem Handwerker durch eine bestimmte höhere berufliche Qualifikation weitere Tätigkeiten durchzuführen. Zudem dürfen Fachkräfte nur von einem Angestellten mit einem Meistertitel ausgebildet werden.

WAS BEDEUTET DIE MEISTERPFLICHT FÜR BESTEHENDE BETRIEBE?

Die Pflicht eines Meisterbriefes bedeutet, dass ein Handwerksbetrieb nur nach einer bestandenen Meisterprüfung selbstständig gegründet bzw. geführt werden darf. Wenn der Inhaber keinen Meistertitel besitzt, kann die Pflicht durch die Beschäftigung eines angestellten Meisters erfüllt werden.

WIESO IST DIE MEISTERPFLICHT WICHTIG?

Die Wiedereinführung der Meisterpflicht hat das Ziel, die Qualität der handwerklichen Erzeugnisse zu sichern, die Leistungsfähigkeit von Handwerkern zu verbessern und die nachhaltigen wettbewerbsfähigen sowie betrieblichen Strukturen zu stärken.

WIE WIRD MAN „MEISTER“?

Die Voraussetzung für die Ausbildung zum Meister mit Meisterbrief ist die bestandene Gesellenprüfung. Darüber hinaus kann die Meisterprüfung auch absolviert werden, wenn eine mehrjährige Berufserfahrung in dem Bereich bei der Handwerkskammer nachgewiesen wird.

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